061 462 11 63 info@immo-linsin.ch

Stockwerkeigentum

Den Traum vom Eigenheim

Immer mehr Schweizer entscheiden sich für Stockwerkeigentum. Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, steht vor der Frage: Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentum kaufen?

Aus finanziellen Gründen entscheiden sich viele Schweizer für das Stockwerkeigentum. Denn die Kosten für Grund und Boden werden auf mehrere Eigentümer aufgeteilt. Stockwerkeigentümer erhalten für das gleiche Geld mehr Wohnfläche als Hausbesitzer bzw. einen höheren Standard. Zudem können sie ihre Wohneinheit nach individuellen Wünschen gestalten. Veränderungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, bedürfen allerdings der Zustimmung aller Eigentümer.

Drei Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

1. Die Rechte des Stockwerkeigentümers und der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Als Stockwerkeigentümer haben Sie das Sonderrecht, Ihre Wohnung individuell zu gestalten, zu verändern und anderen zur Nutzung zugänglich zu machen. Hierbei müssen Sie lediglich beachten, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. Angelegenheiten, die die gemeinschaftlichen Grundstücks- und Gebäudeteile betreffen, klären Sie als Miteigentümer an der Gesamtliegenschaft gemeinsam mit den anderen Stockwerkeigentümern. Zum Gemeinschaftseigentum gehören:

  • Der Boden, Garten und Parkplätze
  • Tragende Gebäudebestandteile wie Mauern, Fundament, Dach, Tragbalken
  • Gestaltungselemente, die die äussere Gestalt des Gebäudes bestimmen wie die Fassade
  • Von allen Eigentümern genutzte Teile wie Treppenhaus und Zentralheizung

2. Stockwerkeigentum kaufen – das sollten Sie beachten

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Stockwerkeigentum zu kaufen, sollten Sie vor dem Erwerb wichtige Unterlagen und Dokumente wie die Stockwerkeigentumsbegründung, Grundbuchauszüge der Stockwerkeigentumswohnung sowie der Stammparzelle, das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft und den Kaufvertrag sorgfältig lesen, um genau beurteilen zu können, was Sie kaufen. Es ist ebenfalls ratsam, einen Blick in die Protokolle der letzten Stockwerkeigentümergemeinschaft zu werfen, denn alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden darin festgehalten.

3. Finanzierungsmöglichkeiten

Beim Erwerb von Stockwerkeigentum stehen Ihnen grundsätzlich die gleichen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung wie beim Hauskauf. Ob privates Darlehen, Hypothek, Finanzierung mit Eigenkapital oder Pensionskassenguthaben – Sie sollten sich die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Hypothekarmodelle genau ansehen und versuchen, das für Sie beste Finanzierungsmodell auszuwählen. Auch hierbei ist es empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen.